Kosmetische Lidchirurgie

Zu unterscheiden sind Veränderungen der Augenlider, die eine funktionelle Beeinträchtigung hervorrufen, und solche, die möglicherweise nur kosmetisch störend sind.
Erstere werden selbstverständlich als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.

Für diese Veränderungen besteht in der Regel keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Chalazion (Hagelkorn)
  • Gutartige Lidtumore
  • Xanthelasmen

kleine Lidzyste

großes Hagelkorn

großes Hagelkorn

Auch wenn keine funktionelle Beeinträchtigung vorliegt, können sie selbstverständlich stören. Auch in diesem Fall kann man sie natürlich operativ entfernen.

Die Kosten hierfür müssen allerdings in aller Regel vom Patienten selbst getragen werden.

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